DSGVO – Ihr Datenschutzbeauftrager

1. Warum Datenschutz?

Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten Ihres Unternehmens und die Ihrer Kunden dort bleiben, wo sie hingehören, wurde durch die EU ein Gesetz zur Realisierung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß Bundesdaten-Schutzgesetz und EU DGVO (EU Datenschutz Grundverordnung) erlassen.

Dieses Gesetz dient dem Schutz aller personenbezogenen Daten in Praxen, Unternehmen, Behörden und Vereinen und ist ab dem 25.05.2018 verpflichtend .

2. Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und stellt den Auftraggeber (also Sie mit Ihrem Unternehmen) insoweit frei. Des Weiteren haftet der externe DSB für evtl. Fehler, die den Datenschutz betreffen. Ein evtl. Interessenkonflikt, wie bei einem internen Datenschutz­beauftragten möglich, ist ausgeschlossen.

Würden Sie einen Mitarbeiter entsprechend zum Datenschutzbeauftragten fortbilden, so kostet diese Maßnahme auch Zeit & Geld, zudem ist der Mitarbeiter, durch seine Tätigkeit bedingt, nicht mehr weisungsgebunden und unterliegt einem erweiterten Kündigungsschutz .

3. Warum die acut GmbH als externen Datenschutzbeauftragten?

Wir sind mittlerweile seit 30 Jahren mit der Erfassung, Speicherung & Verarbeitung von Daten vertraut, lizensiert und beschäftigen zur Zeit zwei Datenschutzbeauftragte zum Einsatz beim Kunden, die Sie kompetent und umfassend auditieren und beraten. Immer aktuell und auf dem laufenden ist Ihr Unternehmen durch uns jeder­zeit gesetzeskonform datenschutzrechtlich aufgestellt.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an und führen Sie sicher durch alle möglichen Fallstricke wie Jedermannsverzeichnis, Mitarbeiterdatenschutz, Mitarbeiterschulungen, Weitergabe- & Auftragskontrolle, Trennungsgebot etc .